Lebenspartnerschaft
Ehe für Alle
Am 01.10.2017 ist das Gesetz zur Ehe für Alle in Kraft getreten, wodurch die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft abgelöst wurde und nun auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine Ehe eingehen oder ihre bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen können. Ehen gleichgeschlechtlicher Paare stehen dann gleichberechtigt neben Ehen heterogener Paare. Das Verfahren von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Eheschließung selbst ist dann für alle gleich. Sehen Sie hierzu unter „Eheschließungen“.