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J.
Otto
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Katthage
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Landtagswahl
Am 15. Mai 2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, den 18. Landtag zu wählen. Nach § 14 Abs. 2 Landeswahlgesetz (LWahlG) besteht der Landtag aus mindestens 181 Abgeordneten, von denen 128 in Wahlkreisen direkt gewählt werden.
Rund 23.000 wahlberechtigte Ennepetalerinnen und Ennepetaler können ihre Stimme für den Wahlkreis 104 (Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III) abgeben.
Wahlberechtigt ist gem. § 1 LWahlG jeder, der am Wahltag
• Deutscher in Sinne des Artikel 116, Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
• das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb von NRW hat.
Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen (relative Mehrheitswahl) auf sich vereint.
Das Zweitstimmenergebnis für die Landeslisten ist maßgebend für den Verhältnisausgleich und damit für die Zusammensetzung des Landtags.
Jedem Wahlberechtigten geht bis spätestens 24.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung zu, auf der der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben sind.
Die aktuelle Übersicht der Ennepetaler Wahl- bzw. Stimmbezirkseinteilung für die Landtagswahl 2022 einschließlich des zugeordneten Straßenverzeichnisses, finden Sie hier.
Ab dem 11.04.2022 hat auch das Briefwahlbüro im Mehrzweckraum des
Bürgerbüros (Im EN-City-Center)
Voerder Straße 39
58256 Ennepetal
für Sie geöffnet.
Weitere Informationen zur Landtagswahl können Sie auf der Homepage des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) abrufen:
www.im.nrw/landtagswahl-2022