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Kommunalwahlen 2020
Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen
Die Kommunalwahlen finden am 13. September 2020 statt. An diesem Tag werden der Landrat/die Landrätin des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Kreistag sowie der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Ennepetal und der Stadtrat gewählt.
Darüberhinaus finden an diesem Tag ebenfalls die Integrationsratswahl der Stadt Ennepetal und die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr statt.
Alle Wahlberechtigten haben eine Stimme bei jeder Wahl zur Verfügung.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl am 13. September 2020 und für die eventuell stattfindende Stichwahl für die Wahl des Landrates/der Landrätin und/oder des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27. September 2020 sind Sie, wenn Sie am Tag der Hauptwahl, dem 13. September 2020,
• Deutsche oder Deutscher sind (Artikel 116 Abs. 1 GG) oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) besitzen,
• das 16. Lebensjahr vollendet haben (das heißt am 13. September 2004 oder früher geboren sind),
• seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 28. August 2020 in Ennepetal eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Ausübung des Wahlrechtes ist außerdem eine Eintragung im Wählerverzeichnis erforderlich. Aus dem Melderegister der Stadt Ennepetal werden am 9. August 2020 alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bis zum 28. August 2020 werden Änderungen, die gegenüber der Meldebehörde bekannt gegeben werden, von Amts wegen im Wählerverzeichnis nachgetragen. Danach werden nur noch Streichungen und Berichtigungen vorgenommen.
Wenn Sie ausnahmsweise nicht im Melderegister verzeichnet, aber trotzdem wahlberechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies kann bei nicht meldepflichtigen Unionsbürgen – also beispielsweise NATO-Streitkräften – oder bei Personen ohne Wohnsitz, die sich gewöhnlich in Ennepetal aufhalten, vorkommen. Anträge der nicht meldepflichtigen Unionsbürger sind spätestens bis zum 28. August 2020 zu stellen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind nach § 8 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen Personen, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen.
Eine mögliche Stichwahl des Landrates/der Landrätin und/oder des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin fände zwei Wochen später, also am 27. September 2020, statt. Diese würde notwendig, wenn kein Kandidat oder keine Kandidatin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Stichwahl findet zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben. Es gilt das Wählerverzeichnis der ersten Wahl, d.h. es gibt z.B. keine Neuaufnahmen.
Terminliste
• 13.09.2004: Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigten
• 09.08.2020: Aufstellung Wählerverzeichnis
• 23.08.2020: Spätestens an diesem Tag sind alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt.
• 24.-28.08.2020: Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme und Möglichkeit für Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses.
• 28.08.2020: Zeitpunkt, von dem an die Wahlberechtigten ihre (Haupt-)Wohnung im Wahlgebiet haben müssen.
• 11.09.2020: Letzter Termin für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen (bis 18 Uhr)
• 13.09.2020: Wahltag
• 27.09.2020: Mögliche Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin
Briefwahl und Wahlschein
Die Kommunalwahlen finden am 13. September 2020, eine mögliche Stichwahl für die Wahl zum Landrat/zur Landrätin und/oder zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin am 27. September 2020 statt.
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrierefrei ist und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten. Zu Zeiten der Corona Pandemie ist die Briefwahl eine gute Möglichkeit kontaktlos wählen zu gehen.
Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben oder falls gewünscht, vorab im Briefwahlbüro der Stadt Ennepetal wählen. In der Regel erfolgt die Briefwahlbeantragung auch gleichzeitig für die mögliche Stichwahl.
Sind Sie in Ennepetal wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig beim Wahlamt der Stadt Ennepetal.
• Sie können dazu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) ausfüllen und per Post zusenden. Im Briefwahlbüro können Sie uns auch persönlich besuchen und dort gleich wählen (Direkt-Briefwahl).
• Auch über das Internet können Sie einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) bestellen. Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht möglich.
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt oder bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wenn Sie für eine/n Andere/n Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und maximal für vier Personen Unterlagen mitgenommen werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Kommunalwahlen finden Sie im Internet unter dem link des landeswahlleiters:
www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
Kommunalwahlgesetz (KWalhG)
Kommunalwahlordnung (KWahlO)