Kampfmittelfunde
Kampfmittelfunde wie Munition, Handgranaten, Gewehre, Kartuschen, Bomben, etc. dürfen nicht bewegt werden und sind der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich zu melden.
Notwendige Angaben:
- Art des Kampfmittels
- Fundort (präzise Beschreibung)
- wurde das Kampfmittel bereits bewegt ?
Seitens des Ordnungsamtes wird der Kampfmittelräumdienst (Bezirksregierung Arnsberg) zur weiteren Veranlassung beauftragt.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizei unter der Rufnummer 9166-0 zu unterrichten.
Weiterhin können Grundstückseigentümer nachfragen, ob ihr Grundstück in einer Kampfmittelverdachtsfläche liegt.
Kampfmittelverordnung
Munitionsfund, Bombenfund, Munition, Munitionsfunde
Bombenfund