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K.
Katthage
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J.
Otto
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Integrationsratswahl 2020
Wahl zum Integrationsrat 2020
Am Sonntag, 13. September 2020, wird am Tag der Kommunalwahl auch der Integrationsrat der Stadt Ennepetal neu gewählt.
Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten.
Der Integrationsrat ist wichtig, um die Belange der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wirkungsvoll und nachhaltig in der Stadtpolitik in Ennepetal zu vertreten.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Integrationsrat und dem Rat der Stadt Ennepetal ist gewährleistet und sichert aktive Integrationspolitik in unserer Stadt.
Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in Ennepetal abstimmen. Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere wird er sich mit der Lösung der Probleme beschäftigen, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft ergeben. Er strebt dabei die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung aller an.
Wer ist wahlberechtigt? - Wer darf wählen?
Alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag
• 16 Jahre alt sind
• sich seit mindestens einem Jahr (13. September 2019) im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
• in Ennepetal ihre Hauptwohnung mindestens seit dem 28. August 2020 haben. (16. Tag vor der Wahl)
Wahlberechtigt sind auch Deutsche,
• die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben (unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt)
• die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
• die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben
• EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Nicht wählen dürfen Ausländerinnen und Ausländer,
• auf die das Aufenthaltsgesetz (§ 1 Abs. 2 AufenthG) keine Anwendung findet und
• Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Wer kann kandidieren? – Wer darf gewählt werden?
Kandidieren dürfen
• alle wahlberechtigten Personen sowie
• alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ennepetal.
Außerdem muss die Kandidatin oder der Kandidat am Wahltag
• 18 Jahre alt sein,
• sich seit mindestens einem Jahr (13. September 2019) in Deutschland rechtmäßig aufhalten und
• in Ennepetal den Hauptwohnsitz seit mindestens dem 13. Juni 2020 haben (3 Monate vor der Wahl).
Wie kann man kandidieren?
Die Kandidatur kann als Einzelbewerbung erfolgen oder als Listenwahlvorschlag mit mehreren Personen.
• Stellvertreterinnen oder Stellvertreter können benannt werden. Die Regelung der Vertretung gilt auch im Fall des Ausscheidens („Nachrückens“).
• Jeder Listenwahlvorschlag muss nach demokratischen Regeln aufgestellte Personen benennen und einen gewählten Vorstand besitzen.
• Der Wahlvorschlag muss die Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung sowie E-Mail-Adresse oder Postfach des Wahlbewerbers und des jeweiligen Stellvertreters enthalten.
• Jeder Wahlvorschlag muss als „Listenwahlvorschlag“ oder als „Einzelbewerber“ gekennzeichnet und mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein
• Für Wahlvorschläge sind die Formblätter zu verwenden, die das Wahlamt der Stadt Ennepetal bereithält
• Wahlvorschläge können bis zum 27. Juli 2020, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden
Wie wird gewählt?
Die Wahlberechtigten, die bis zum 09. August 2020 im Wählerverzeichnis stehen, erhalten automatisch per Post bis spätestens zum 23. August 2020 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung
Wann und wo wird gewählt?
Die Wahl zum Integrationsrat 2020 findet gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt:
am Sonntag, 13. September 2020 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
• Gewählt werden kann in dem Stimmbezirk („Wahllokal“), der in der Wahlbenachrichtigung genannt wurde
• Die Stimmbezirke sind identisch mit denen der Kommunalwahl
Wichtig:
Es gibt die Möglichkeit der Briefwahl.
Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag bis 16.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Die Auszählung aller Stimmen erfolgt zentral im Rathaus der Stadt Ennepetal.
Weitere Informationen zur Integrationsratswahl finden Sie im Internet auf der Seite des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen unter dem folgenden link:
landesintegrationsrat.nrw/kampagnen-4-2-2/wahlen/