Ordnungswesen
- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
TelefonBitte wählen Sie im Bürgerservice unter „Dienstleistungen“ Ihr Anliegen aus. Dort finden Sie dann gezielt Ihre Ansprechperson
Fax02333 - 979 280
E-Mailordnungsamt@ennepetal.de
H.
Richter
Montag bis Freitag vormittags
Montag
08:00 - 12:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
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Freitag
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- hrichter@ennepetal.de
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe nach der Handwerksordnung oder handwerksähnliche Betriebe (IHK) , können einen gebietsübergreifenden Parkausweis für Handwerker beantragen.
Die Gültigkeit des Parkausweises erstreckt sich wahlweise auf das Gebiet einer oder mehrerer Bezirksregierungen in NRW.
Mit dem Parkausweis wird eine Ausnahmegenehmigung für das Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO),
- ohne Entrichtung von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und
- auf reinen Bewohnerparkplätze (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
bewilligt.
Genehmigt werden diese Vergünstigungen ausschließlich für Service- und Werstattwagen.
- Pro Fahrzeug und Jahr beträgt die Grundgebühr 100,00 Euro inklusive einem Gebiet.
- Für jedes weitere Gebiet werden zusätzlich 50,00 Euro fällig.
- Die Maximalgebühr beträgt 250,00 Euro