Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Gewerbeanmeldung

Hinweis:

Im Bürgerbüro werden lediglich Vordrucke zur Gewerbeanmeldung angenommen und an die zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus weitergeleitet.

Es findet keine Bearbeitung der Gewerbeangelegenheit statt.


Erstattet der Gewerbetreibende die Anzeige persönlich, ist der Nachweis für die Identität durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses notwendig. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Bevollmächtigung verlangt. Dieser muss sich ebenfalls durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft (z. B. OHG oder GbR) oder eine juristische Person ist bei der Gewerbeanmeldung ein entsprechender Nachweis wie der Gesellschaftervertrag vorzulegen bzw. die entsprechende Eintragung im Handelsregister.

Bei Personengesellschaften hat jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Bestimmte Gewerbetätigkeiten (z. B. An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Detekteien, Ehevermittler, Reisebürounternehmer, Händlern mit Altmetallen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen) sind gemäß der Gewerbeordnung überwachungsbedürftig. Dazu ist die Einholung eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister in Bonn erforderlich. Diese Unterlagen müssen am Wohnsitz des Gewerbetreibenden beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststättengewerbe) betreiben wollen, haben bei Gewerbemeldung nachzuweisen, dass die Erlaubnis erteilt wurde. Bei Fehlen dieser Erlaubnis ist diese vorab zu beantragen. Bei nachstehenden Tätigkeiten (z. B. Makler, Baubetreuer oder Handwerk) ist der Nachweis zu führen, dass die Erlaubnis, bei Handwerk die Handwerkskarte, beantragt bzw. erteilt wurde.

Bei Ausländern muss die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nachgewiesen werden.

Soll ein Gewerbebetrieb von einem Minderjährigen oder im Namen eines Minderjährigen angezeigt werden, hat der Erziehungsberechtigte vorab die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einzuholen.

Mangelhafte Anzeigen, die nicht gut lesbar, unvollständig oder unrichtig ausgefüllt wurden, können zurück gewiesen werden.

 

Ab sofort ist es auch möglich die Gewerbeanmeldung online über das Gewerbeserviceportal des Landes NRW vorzunehmen. Den Zugang hierzu finden Sie unter Formulare. Für die Online-Abwicklung wird ein Servicekonto.NRW benötigt. Die betreffende Gebühr wird am Ende des Anzeigeprozesses automatisiert erhoben und ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay, Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.
 

a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26
 
b) für juristische Personen,  auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33
 
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13“

 

Erstattet der Gewerbetreibende die Anzeige persönlich, ist der Nachweis für die Identität durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses notwendig. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Bevollmächtigung verlangt. Dieser muss sich ebenfalls durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft (z. B. OHG oder GbR) oder eine juristische Person ist bei der Gewerbeanmeldung ein entsprechender Nachweis wie der Gesellschaftervertrag vorzulegen bzw. die entsprechende Eintragung im Handelsregister.

§§ 14 ff. Gewerbeordnung (GewO)

Ansprechpartner

Frau N. Borschel

gewerbestelle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 309Adresse | Öffnungszeiten | Details
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