Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Gewerbeabmeldung

Hinweis:

Im Bürgerbüro werden lediglich Vordrucke zur Gewerbeabmeldung angenommen und an die zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus weitergeleitet.

Es findet keine Bearbeitung der Gewerbeangelegenheit statt.


Bei der Abmeldung von Einzelunternehmen und Übernahme durch einen neuen Gewerbetreibenden muss der neue Inhaber sein Gewerbe anmelden, eine Ummeldung ist nicht möglich. Der vorherige Gewerbetreibende hat sein Gewerbe abzumelden. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG oder GbR) muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeabmeldung vornehmen.

Bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt muss das Gewerbe hier abgemeldet und beim für den neuen Standort zuständigen Gewerbeamt wieder angemeldet werden (keine Ummeldung möglich).

 

Ab sofort ist es auch möglich die Gewerbeabmeldung online über das Gewerbeserviceportal des Landes NRW vorzunehmen. Den Zugang hierzu finden Sie unter Formulare. Für die Online-Abwicklung wird ein Servicekonto.NRW benötigt. 
 

Die Abmeldung ist gebührenfrei

Für die Gewerbeabmeldung ist der Vordruck und der Personalausweis erforderlich, bei einem Bevollmächtigen eine schriftl. Vollmacht sowie der Personalausweis.

Ansprechpartner

Frau N. Borschel

gewerbestelle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 309Adresse | Öffnungszeiten | Details
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