- Anschrift
- 001Voerder Straße 3958256Ennepetal
H.
Erb
- herb@ennepetal.de
S.
Hawiri
- shawiri@ennepetal.de
P.
Rövenstrunk
- proevenstrunk@ennepetal.de
L.
Richter
- lrichter@ennepetal.de
K.
Sivanesan
- ksivanesan@ennepetal.de
V.
Vahle
- vvahle@ennepetal.de
Führungszeugnis
Das Bundesamt für Justiz führt ein Bundeszentralregister.
In dieses Register wird folgendes eingetragen:
Strafrechtliche Verurteilungen,
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
Vermerke über Schuldunfähigkeit.
Jede Person über 14 Jahre kann z.B. für eine Einstellung oder für die ehrenamtliche Jugendarbeit die über ihn gespeicherten Angaben anfordern. Hierzu kann bei der Meldebehörde ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gestellt werden. Bei Antragstellung beim Bürgerbüro ist die persönliche Vorsprache erforderlich, bei Minderjährigen ist die Antragstellung auch durch einen gesetzlichen Vertreter möglich.
Die Meldebehörde schickt den Antrag zum Bundesamt für Justiz nach Bonn und von dort wird das Führungszeugnis direkt an die Anschrift des Antragstellers geleitet.
In besonderen Fällen können Führungszeugnisse auch direkt an Behörden gesendet werden, wenn dies erforderlich ist. Hierbei muss bei Antragstellung auch der Name und die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck angegeben werden. Das Führungszeugnis wird in solchen Fällen direkt an die entsprechende Behörde geleitet.
Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, wird ein solches von der Meldebehörde nur dann angefordert, wenn der Antragsteller die Notwendigkeit schriftlich und ausreichend begründet nachweisen kann.
Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse online im Internet beantragt und bezahlt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone inkl. der AusweisApp2.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz (BfJ) zu erreichen : www.bundesjustizamt.de
Führungszeugnis
Betrag:
13,00 €
Bearbeitungsdauer
3 - 10 Werktage
Ausweispapiere
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Führungszeugnis (BfJ online)
Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen (eID und Lesegerät erforderlich!)