Friedhofsverwaltung
Die Stadtbetriebe Ennepetal AöR bewirtschaften und unterhalten die Friedhöfe in den Ortsteilen:
Ennepetal-Milspe Wilhelmshöher Straße 44
Ennepetal-Voerde Friedhofsweg 11
Ennepetal-Rüggeberg Herminghauser Straße
Ennepetal-Königsfeld Spreeler Weg
Wir laden Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten so weit wie möglich über die Friedhöfe zu informieren. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, unsicher sein oder ein Beratungsgespräch wünschen, freuen wir uns über einen persönlichen Besuch. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten, die Sie am rechten Seitenrand finden.
Verstorbene können im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten beträgt 25 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt ebenfalls 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, nach Ablauf der 25 Jahre fällt die Grabstätte entschädigungslos an die Stadtbetriebe Ennepetal AöR zurück.
Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten beträgt beim erstmaligen Erwerb 30 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt 25 Jahre. Sollte bei weiteren Belegungen das Ruherecht das Nutzungsrecht übersteigen, so ist das Nutzungsrecht entsprechend - aufge-rundet auf volle Jahre - zu verlängern.
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
Bestattungsformen und Grabarten (hier)