Die Stadt Ennepetal bewirtschaften und unterhalten die Friedhöfe in den Ortsteilen:
Ennepetal-Milspe Wilhelmshöher Straße 44
Ennepetal-Voerde Friedhofsweg 11
Ennepetal-Rüggeberg Herminghauser Straße
Ennepetal-Königsfeld Spreeler Weg
Wir laden Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten so weit wie möglich über die Friedhöfe zu informieren. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, unsicher sein oder ein Beratungsgespräch wünschen, freuen wir uns über einen persönlichen Besuch. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten, die Sie am rechten Seitenrand finden.
Verstorbene können im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten beträgt 25 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt ebenfalls 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, nach Ablauf der 25 Jahre fällt die Grabstätte entschädigungslos an die Stadt Ennepetal zurück.
Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten beträgt beim erstmaligen Erwerb 30 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt 25 Jahre. Sollte bei weiteren Belegungen das Ruherecht das Nutzungsrecht übersteigen, so ist das Nutzungsrecht entsprechend - aufge-rundet auf volle Jahre - zu verlängern.
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
Bestattungsformen und Grabarten (hier)
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Verstorbene können im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.
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Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten beträgt beim erstmaligen Erwerb 30 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt 25 Jahre. Sollte bei weiteren Belegungen das Ruherecht das Nutzungsrecht übersteigen, so ist das Nutzungsrecht entsprechend - aufge-rundet auf volle Jahre - zu verlängern.
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
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Ennepetal-Rüggeberg Herminghauser Straße
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Verstorbene können im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten beträgt 25 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt ebenfalls 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, nach Ablauf der 25 Jahre fällt die Grabstätte entschädigungslos an die Stadt Ennepetal zurück.
Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten beträgt beim erstmaligen Erwerb 30 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt 25 Jahre. Sollte bei weiteren Belegungen das Ruherecht das Nutzungsrecht übersteigen, so ist das Nutzungsrecht entsprechend - aufge-rundet auf volle Jahre - zu verlängern.
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
Bestattungsformen und Grabarten (hier)
Die Stadt Ennepetal bewirtschaften und unterhalten die Friedhöfe in den Ortsteilen:
Ennepetal-Milspe Wilhelmshöher Straße 44
Ennepetal-Voerde Friedhofsweg 11
Ennepetal-Rüggeberg Herminghauser Straße
Ennepetal-Königsfeld Spreeler Weg
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Verstorbene können im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an Reihengrabstätten beträgt 25 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt ebenfalls 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, nach Ablauf der 25 Jahre fällt die Grabstätte entschädigungslos an die Stadt Ennepetal zurück.
Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten beträgt beim erstmaligen Erwerb 30 Jahre, die Ruhefrist für die / den Verstorbene(n) beträgt 25 Jahre. Sollte bei weiteren Belegungen das Ruherecht das Nutzungsrecht übersteigen, so ist das Nutzungsrecht entsprechend - aufge-rundet auf volle Jahre - zu verlängern.
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
Bestattungsformen und Grabarten (hier)
- Anschrift
- 001Voerder Straße 3958256Ennepetal
A.
Fettke
- afettke@ennepetal.de
C.
Hunsche
Montag bis Freitag vormittags
Montag
08:00 - 12:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- chunsche@ennepetal.de
U.
Meurisch
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- umeurisch@ennepetal.de
R.
Sahler
- rsahler@ennepetal.de
S.
Schmerse
- sschmerse@ennepetal.de
K.
Straka
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- kstraka@ennepetal.de
Friedhofsverwaltung
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Ennepetal-Voerde Friedhofsweg 11
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Verstorbene können im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.
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