Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Fischereischein

Die Berechtigung zum Fischfang für Personen über 16 Jahren setzt das Ablegen einer Fischereiprüfung voraus.

Gültigkeit:
Mit Nachweis der Fischereiprüfung kann ein Jahres- bzw. ein Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr wird ein Jugendfischereischein ausgestellt, der jeweils für ein Jahr gültig ist. Der reguläre Fischereischein kann bereits mit 14 Jahren beantragt werden, wenn die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abgelegt und bestanden wurde. Nach Ablauf der Gültigkeit (immer zum 31.12.) können die Fischereischeine entsprechend um ein bzw. fünf Jahre verlängert werden.

Fischereischein
Betrag:
16,00 €
Bearbeitungsdauer
Sofort

Jugendfischereischein

Betrag:
8,00 €
Bearbeitungsdauer
Sofort

Fünfjahresfischereischein

Betrag:
48,00 €
Bearbeitungsdauer
Sofort

  • Aktuelles Lichtbild
  • Prüfungszeugnis
  • Reisepass oder Personalausweis

Fischereigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Frau H. Erb

herb(at)­ennepetal.de 02333 / 979 254Adresse | Details

Herr S. Hawiri

shawiri(at)­ennepetal.de 02333 / 979 252Adresse | Details

Frau P. Rövenstrunk

proevenstrunk(at)­ennepetal.de 02333 / 979 256Adresse | Details

Frau L. Richter

lrichter(at)­ennepetal.de 02333 / 979 229Adresse | Details

Frau K. Sivanesan

ksivanesan(at)­ennepetal.de 02333 / 979 258Adresse | Details

Frau V. Vahle

vvahle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 255Adresse | Details
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