Kaufmännisches Büro
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L.
Dockter-Vornehm
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Erschließungs- und Straßenbaubeiträge
Die Stadt erschließt Grundstücke im Sinne des Baurechtes durch den Bau von Straßen und Kanälen und die Anlage einer Straßenbeleuchtung. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches haben sich die Grundstückseigentümer an diesen Kosten zu beteiligen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sich die Grundstückseigentümer auch an den Kosten für die Erneuerung von Straßen zu beteiligen. Näheres erfahren Sie bei nachstehenden Ansprechpartnern.
Baugesetzbuch
Kommunalabgabengesetz NW
Abgabenordnung
Erschließungskosten
Anliegerbeiträge