- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
J.
Otto
- standesamt@ennepetal.de
K.
Katthage
- standesamt@ennepetal.de
Ehefähigkeitszeugnis
Zur Eheschließung in einigen ausländischen Staaten müssen deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses können die Betroffenen beim Standesamt beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Hierzu sind auch die Eheschließungsvoraussetzungen einer oder eines ausländischen Verlobten zu prüfen.
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis,
beide Verlobte deutsche Staatsangehörige: 40,00 € - Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis bei Beachtung ausländischen Rechts: 66,00 €
Die benötigten Unterlagen entsprechen in etwa denen, die zur Anmeldung einer Eheschließung vorgelegt werden müssen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bereich Personenstandswesen.
Fristen:
Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag der Ausstellung.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitung richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.