Blindengeld
Blindengeld, Sehschwachen- und Gehörlosenhilfe
Zuständig für Blindengeld, Sehschwachen- und Gehörlosenhilfe ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
http://www.lwl.org/LWL
Anträge werden hier entgegengenommen.
taub, taubstumm
Gehörlosenhilfe