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Die Bürger in der Stadt / Voerde

Blindengeld

Blindengeld, Sehschwachen- und Gehörlosenhilfe

Zuständig für Blindengeld, Sehschwachen- und Gehörlosenhilfe ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
http://www.lwl.org/LWL
Anträge werden hier entgegengenommen.

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