- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
J.
Waldeyer
- jwaldeyer@ennepetal.de
Beschaffung von Lernmitteln
Den Schülern an öffentlichen Schulen wird Lernmittelfreiheit nach § 96 des Schulgesetzes gewährt. Lernmittel sind Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel für die Schüler, die vom Kultusministerium genehmigt und an der Schule eingeführt worden sind. Die für die Beschaffung der Lernmittel erforderlichen Kosten trägt die Stadt Ennepetal als Schulträger unter Berücksichtigung des Eigenanteils.
Der Eigenanteil bestimmt den Anteil bis zu dem Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach der Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Stadt Ennepetal übernimmt den Eigenanteil für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII.
§ 96 Schulgesetz
Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG)