- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
R.
Gimbel
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
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08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
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- rgimbel@ennepetal.de
B.
Mayr
- bmayr@ennepetal.de
K.
Zymla-Rieckmann
- kzymla@ennepetal.de
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- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
U.
Höhl
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Bebauungsplan
Die Städte und Gemeinden haben im Rahmen ihrer Planungshoheit das Recht und die Pflicht, sogenannte Bauleitpläne zu erstellen, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung darzustellen. Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan und die sogenannten Bebauungspläne.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Ordnung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest. Die Festsetzungen verfeinern die Aussagen, die im Flächennutzungsplan bezüglich der Nutzungen von Gemeindeflächen getroffen wurden. Daher muss ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind rechtsverbindlich. Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind parzellenscharf dargestellt.
Die Detaillierung der Planung kann in unterschiedlichen Feinheiten erfolgen, dies liegt im Ermessen der Gemeinde. Über folgende Aspekte der Planung müssen jedoch Aussagen getroffen werden:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe)
- Maß der baulichen Nutzung (Höhe von Gebäuden, Geschossigkeit)
- Erschließung der Grundstücke
Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan Aussagen über die überbaubaren Flächen auf den Grundstücken, die Baugestaltung (z.B. Dachneigung, Drempelhöhe, Materialien) und die Bauweise (z.B. Einzelhäuser, Doppelhäuser, geschlossene Bauweise).