- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
A.
Gräfe
Bauordnung
Montag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Freitext
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
- agraefe@ennepetal.de
U.
Höhl
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- uhoehl@ennepetal.de
J.
Gerbothe
Bauordnung
Montag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
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geschlossen
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Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
- jgerbothe@ennepetal.de
T.
Möllenberg
Bauordnung
Montag
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Mittwoch
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
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Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
- tmoellenberg@ennepetal.de
- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
A.
Gräfe
Bauordnung
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J.
Gerbothe
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T.
Möllenberg
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Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
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Bauvoranfrage
Besteht Unsicherheit darüber, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich überhaupt genehmigungsfähig seien kann, empfiehlt es sich, sich über eine Bauvoranfrage Rechtssicherheit zu verschaffen.
Zur Bauberatung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde gern zur Verfügung. Dies nach Terminabsprache auch außerhalb der regulären Servicezeiten.
Bauvorlagen (Basis):
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Amtliche Flurkarte, Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate
erhältlich beim Katasteramt, Kreishaus, Hauptstr. 92, Schwelm - Lageplan
- Bauzeichnungen (nach § 4 der BauPrüfVO; nicht bei einem Antrag auf Vorbescheid, bei dem nur über die planungsrechtlichen Vorschriften entschieden werden soll)
Wegen Umfang, Art, Inhalt und Zahl der Bauvorlagen und der zu verwendenden Vordrucke wird auf die Verordnung über Bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt die Bauaufsichtsbehörde.
Der Vorbescheid wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Er lässt aufgrund anderer Vorschriften bestehende Verpflichtungen zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnissen und Zustimmungen oder zum Erstatten von Anzeigen unberührt.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall und unter der Voraussetzung, dass die Bauvorlagen vollständig und prüffähig sind, ca. 6 Wochen. Die Bearbeitungsdauer verzögert sich dann, wenn Unterlagen nachgefordert werden oder nachgebessert werden müssen oder wenn im Prüfverfahren weitere Behörden zu beteiligen sind.
Gültigkeit
Der Vorbescheid gilt für 2 Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden.
Die Gebühren bestimmen sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW
- § 63 - Genehmigungsbedürftige Vorhaben
- § 68 - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- § 71 - Vorbescheid