Baulasten
Die Verpflichtungserklärung einer öffentlich-rechtlichen Sicherung zu einem Grundstück nennt man Baulast. Vor einem Grunderwerb empfiehlt es sich Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.
Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss vor einem Notar, dem Amtsgericht oder der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.
Es sind folgende Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen:
- amtlicher Lageplan
(im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.
Beispiele
Abstandflächenbaulast:
Wird die erforderliche Abstandfläche zur Grundstücksgrenze durch ein Bauvorhaben nicht eingehalten, kann der Grundstücksnachbar die fehlende Abstandfläche mittels Baulasterklärung auf sein Grundstück übernehmen. Der Grundstücksnachbar muss dann die übernommene Abstandfläche zusätzlich zu seiner eigenen Abstandfläche einhalten.
Vereinigungsbaulast:
Ein Gebäude darf auf mehreren Grundstücken nur dann errichtet werden, wenn die betroffenen Grundstücke mittels Baulast zu einem Grundstück erklärt werden. Durch die vorgenannte Baulasterklärung wird die Überbauung von Grundstücksgrenzen ermöglicht.
Erschließungsbaulast:
Liegt ein Baugrundstück z. B nicht direkt an der öffentlichen Verkehrsfläche, sondern hat nur einen Zugang über ein fremdes Grundstück, kann durch den Eigentümer des dazwischenliegenden Grundstücks ein Wegerecht eingeräumen werden und dadurch die Erschließung gesichert werden. Dieses bedingt die Unterzeichnung einer Baulasterklärung.
Wenn der Grund für die Eintragung weggefallen ist, kann die Baulast auf schriftlichen Antrag gelöscht werden.
Die Verwaltungsgebühren pro Baulast betragen 50,- € bis 250,- €, je nach Art der Baulast.
Die Gebühr für die Löschung einer Baulast beträgt 50,- €.
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenvrzeichnis: 50 - 150 € je Grndstück.
Schriftliche Auskunft darüber, dass ken Baulastenblatt besteht: 10 € je Grundstücke, jedoch höchstens 100 €
- Baulast: Löschung / Verzicht
Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast
- Baulastenanfrage (Serviceportal online)
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast (PDF)
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- Antrag auf Eintragung einer Baulast n. § 85 Bauordnung für das Land NRW (Assistent)
Dieses Formular kann aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online eingereicht werden. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte unterschreiben und der Stadt Ennepetal zuleiten.
- Antrag auf Eintragung einer Baulast n. § 85 Bauordnung für das Land NRW (PDF)
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