Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Ausnahmegenehmigung von der StVO

Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall Ausnahmen von den grundsätzlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung genehmigen.

Dies gilt u.a. für Ausnahmen:

  • vom Halt- und Parkverbot
  • vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten
  • von den Vorschriften, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr
  • an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten
  • von den Vorschriften, im Bereich eines Zonenhalteverbotes nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken
  • von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und -ladung
  • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde mit Fahrrädern auszuführen
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen
  • von dem Verbot , Lautsprecher zu betreiben um Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
  • und vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot

Ausnahmegenehmigung von der StVO

Betrag:
Im Einzellfall zu bemessen €

Bearbeitungsdauer
Kurzfristig

§ 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ansprechpartner

Herr T. Krüger

tkrueger(at)­ennepetal.de 02333 / 979 253Adresse | Öffnungszeiten | Details
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