Ordnung, Verkehr
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- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
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Fax02333 - 979 280
E-Mailordnungsamt@ennepetal.de
T.
Krüger
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
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Ausnahmegenehmigung von der StVO
Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall Ausnahmen von den grundsätzlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung genehmigen.
Dies gilt u.a. für Ausnahmen:
- vom Halt- und Parkverbot
- vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten
- von den Vorschriften, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr
- an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten
- von den Vorschriften, im Bereich eines Zonenhalteverbotes nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken
- von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und -ladung
- vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde mit Fahrrädern auszuführen
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen
- von dem Verbot , Lautsprecher zu betreiben um Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
- und vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot
Ausnahmegenehmigung von der StVO
Betrag:
Im Einzellfall zu bemessen €
Bearbeitungsdauer
Kurzfristig
§ 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Parkerleichterungsausweis