Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmisionsschutzgesetz

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in und auf solchen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmitteln, die der allgemeinen Benutzung dienen sowie in öffentlichen Badeanstalten, Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte) dienen, benutzen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung.

Ausnahmegenehmigung nach dem LImschG

Betrag:
25,00 €

Bearbeitungsdauer
2 - 4 Wochen

Landes - Immissionsschutzgesetz (LImschG), Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)

Ansprechpartner

Frau K. Luu

gewerbestelle(at)­ennepetal.de 02333 / 979103Adresse | Öffnungszeiten | Details
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