Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone

Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone werden nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt, da grundsätzlich Lieferungen während der Lieferzeiten erfolgen können.

Für alle weiteren Genehmigungen ist in der Regel ein entsprechender Antrag zu stellen. Diese Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Aus dem Antrag müssen Antragsteller, Anschrift und Fahrzeug hervorgehen.

Anwohner, welche einen Stellplatz im Bereich der Fußgängerzone besitzen, müssen entsprechende Nachweise vorlegen.

Andere Anträge sind besonders zu begründen.

 

Ansprechpartner

Frau H. Erb

herb(at)­ennepetal.de 02333 / 979 254Adresse | Details

Herr S. Hawiri

shawiri(at)­ennepetal.de 02333 / 979 252Adresse | Details

Frau P. Rövenstrunk

proevenstrunk(at)­ennepetal.de 02333 / 979 256Adresse | Details

Frau L. Richter

lrichter(at)­ennepetal.de 02333 / 979 229Adresse | Details

Frau K. Sivanesan

ksivanesan(at)­ennepetal.de 02333 / 979 258Adresse | Details

Frau V. Vahle

vvahle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 255Adresse | Details
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