Bürgerbüro
- Anschrift
- 001Voerder Straße 3958256Ennepetal
Telefon02333 - 979 252
Fax02333 - 979 263
E-Mailbuergerbuero@ennepetal.de
H.
Erb
- herb@ennepetal.de
S.
Hawiri
- shawiri@ennepetal.de
P.
Rövenstrunk
- proevenstrunk@ennepetal.de
L.
Richter
- lrichter@ennepetal.de
K.
Sivanesan
- ksivanesan@ennepetal.de
V.
Vahle
- vvahle@ennepetal.de
Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone
Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone werden nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt, da grundsätzlich Lieferungen während der Lieferzeiten erfolgen können.
Für alle weiteren Genehmigungen ist in der Regel ein entsprechender Antrag zu stellen. Diese Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Aus dem Antrag müssen Antragsteller, Anschrift und Fahrzeug hervorgehen.
Anwohner, welche einen Stellplatz im Bereich der Fußgängerzone besitzen, müssen entsprechende Nachweise vorlegen.
Andere Anträge sind besonders zu begründen.