Bürgerdienste, Standesamt
- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
Telefon02333/979-120
Fax02333/979-280
K.
Katthage
20
- standesamt@ennepetal.de
J.
Otto
18
- standesamt@ennepetal.de
Anzeige von Sterbefällen
Ein Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Dort wird der Sterbefall registriert, die notwendigen Urkunden erstellt und Mitteilungen gemacht.
In Ennepetal werden auch die städtischen Friedhöfe beim Standesamt verwaltet (z. B. Beerdigungstermine, Grablagen, Gebühren, Genehmigung von Grabdenkmalen/-steinen).
Zuständigkeit:
Für die Beurkundung des Sterbefalles ist der Standesbeamte des Sterbeortes zuständig.
Hinweis:
In der Regel werden Sterbefälle von den örtlichen Bestattungsunternehmen geregelt, die die Formalitäten für die Angehörigen erledigen.
Sollten sich im Einzelfall Fragen ergeben, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an das Standesamt wenden.
Tod, Tote, Todesfall, Beerdigung, Sterbefallanzeige, Sterbefallsanzeige, Friedhoefe, Friedhof, Friedhöfe, Sterbefaelle
Sterbefall
Todesfall