Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Anzeige von Sterbefällen

Ein Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Dort wird der Sterbefall registriert, die notwendigen Urkunden erstellt und Mitteilungen gemacht.
In Ennepetal werden auch die städtischen Friedhöfe beim Standesamt verwaltet (z. B. Beerdigungstermine, Grablagen, Gebühren, Genehmigung von Grabdenkmalen/-steinen).

Zuständigkeit:
Für die Beurkundung des Sterbefalles ist der Standesbeamte des Sterbeortes zuständig.

Hinweis:
In der Regel werden Sterbefälle von den örtlichen Bestattungsunternehmen geregelt, die die Formalitäten für die Angehörigen erledigen.

Sollten sich im Einzelfall Fragen ergeben, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an das Standesamt wenden.

Ansprechpartner

Frau K. Katthage

standesamt(at)­ennepetal.de 02333 / 979 116Adresse | Details

Herr J. Otto

standesamt(at)­ennepetal.de 02333 / 979 120Adresse | Details
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