Bürgerdienste, Standesamt
- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
Telefon02333/979-120
Fax02333/979-280
J.
Otto
18
- standesamt@ennepetal.de
K.
Katthage
20
- standesamt@ennepetal.de
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Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche zwecks Beurkundung beim Standesamt anzuzeigen.
Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig, d. h. wenn die Entbindung in einem Krankenhaus erfolgt ist, muss die Geburt bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk das Krankenhaus liegt
(Beispiel:Wenn das Kind in einem Schwelmer Krankenhaus geboren ist, wird die Geburt beim Standesamt der Stadt Schwelm beurkundet).
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