Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Anzeige von Geburten

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche zwecks Beurkundung beim Standesamt anzuzeigen.

Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig, d. h. wenn die Entbindung in einem Krankenhaus erfolgt ist, muss die Geburt bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk das Krankenhaus liegt
(Beispiel:Wenn das Kind in einem Schwelmer Krankenhaus geboren ist, wird die Geburt beim Standesamt der Stadt Schwelm beurkundet).

Anzeige von Geburten
Betrag:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer
umgehend

 

Geburtsurkunde
Betrag:
10,00 €

Bearbeitungsdauer
Sofort

Ansprechpartner

Herr J. Otto

standesamt(at)­ennepetal.de 02333 / 979 120Adresse | Details

Frau K. Katthage

standesamt(at)­ennepetal.de 02333 / 979 116Adresse | Details
Serviceportal