Unterlagen zur Abmeldung von Fahrzeugen aller Art werden im Bürgerbüro entgegengenommen. Die Abmeldung erfolgt von der Zulassungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises. Von dort wird anschließend die Abmeldebestätigung einschließlich der eingereichten Dokumente übersandt.
Eine sofortige Bestätigung (z. B. beim Verkauf von Fahrzeugen) kann nur das Straßenverkehrsamt in der Hattinger Straße 2a in Schwelm ausstellen.
Ist Ihr Auto ab 2015 zugelassen worden, besteht die Möglichkeit der Online-Abmeldung (unter Formulare) direkt bei der Zulassungsbehörde.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 16. April 2014 (BGBl. I S. 348) geändert worden ist.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Beide Kennzeichen
Die Kennzeichenschilder werden vor Ort im Bürgerbüro entwertet und können wieder mitgenomen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwertung nicht vorab durch den Halter durchgeführt werden darf.
Abmeldung: 8,70 €
- Anschrift
- 001Voerder Straße 3958256Ennepetal
H.
Erb
- herb@ennepetal.de
S.
Hawiri
- shawiri@ennepetal.de
P.
Rövenstrunk
- proevenstrunk@ennepetal.de
L.
Richter
- lrichter@ennepetal.de
K.
Sivanesan
- ksivanesan@ennepetal.de
V.
Vahle
- vvahle@ennepetal.de
Abmelden eines Fahrzeuges
Unterlagen zur Abmeldung von Fahrzeugen aller Art werden im Bürgerbüro entgegengenommen. Die Abmeldung erfolgt von der Zulassungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises. Von dort wird anschließend die Abmeldebestätigung einschließlich der eingereichten Dokumente übersandt.
Eine sofortige Bestätigung (z. B. beim Verkauf von Fahrzeugen) kann nur das Straßenverkehrsamt in der Hattinger Straße 2a in Schwelm ausstellen.
Ist Ihr Auto ab 2015 zugelassen worden, besteht die Möglichkeit der Online-Abmeldung (unter Formulare) direkt bei der Zulassungsbehörde.
Abmeldung: 8,70 €
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Beide Kennzeichen
Die Kennzeichenschilder werden vor Ort im Bürgerbüro entwertet und können wieder mitgenomen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwertung nicht vorab durch den Halter durchgeführt werden darf.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 16. April 2014 (BGBl. I S. 348) geändert worden ist.
- Kfz-Abmeldung online (EN-Kreis)
Kfz abmelden, die ab 2015 zugelassen wurden