Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Abgemeldete Fahrzeuge

Das Abstellen von nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassenen bzw. nicht betriebsbereiten Fahrzeugen auf öffentlicher Verkehrsfläche ist unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Weiterhin können für diese unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes Sondernutzungsgebühren erhoben werden.

Sofern der Halter des Fahrzeuges der Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeuges nicht nachkommt, wird das Fahrzeug vom zuständigen Fachbereich auf Kosten des Halters abgeschleppt und ggfls. entsorgt.

Notwendige Angaben:

Sofern ein nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassenes oder ein noch zugelassenes, aber nicht mehr betriebsbereites Fahrzeug festgestellt wird, sollte dies zunächst den zuständigen Sachbearbeitern (s. u.) des Ordnungsamtes telefonisch gemeldet werden. Folgende Angaben sind dazu erforderlich:

  • Standort des Fahrzeuges (Straße, Haus-Nr.)
  • Art des Fahrzeuges (Marke, Farbe, etc.)
  • Kennzeichen (soweit vorhanden)

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung sollten nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassene bzw. nicht betriebsbereite Fahrzeuge, vor allem wenn von dem abgestellten Fahrzeug Gefahren (z.B. Verletzungsgefahr durch überstehende Bleche oder eingeschlagene Scheiben) ausgehen, dem Ordnungsamt gemeldet werden.

Das Ordnungsamt wird je nach Sachlage in eigener Zuständigkeit handeln oder das jeweils zuständige Fachamt (Umweltamt, Forstamt, Träger der Straßenbaulast) bzw. die zuständige Behörde (untere Abfallbehörde) zur weiteren Veranlassung einschalten.

Ordnungsbehördengesetz; Straßenverkehrsordnung; Landesabfallgesetz; Landesforstgesetz; Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Ansprechpartner

Herr M. Ohrmann

mohrmann(at)­ennepetal.de 02333 / 979 249Adresse | Öffnungszeiten | Details
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