Beurkundungen
Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärungen der Kindesmutter sowie Unterhaltsverpflichtungsurkunden und Sorgeerklärungen können nach vorheriger telefonischer Terminabsprache kostenlos bei dem Urkundsbeamten des Jugendamtes unterschrieben werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren sie bitte telefonisch einen Termin für die Beurkundung.
Mutterschaftsanerkennung
Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Frau, die es geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher Staaten (z.B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Der Mutter wird eine beglaubigte Abschrift der Anerkennung ausgehändigt
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren sie bitte telefonisch einen Termin für die Mutterschaftsanerkennung.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes