Wer kann Kindertagespflegeperson werden?
Personen, die
- Freude am Umgang mit Kindern und an der Erziehungsaufgabe haben
- über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen
- Kinder individuell in ihrer Persönlichkeit achten und ihre Bedürfnisse erkennen
- Lebenserfahrung haben und belastbar sind
- Geduld und Einfühlungsvermögen haben
- zeitlich flexibel sind
- genug Platz für Kinder zum Spielen und Schlafen bieten können
Die Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII)
Gemäß gesetzlicher Bestimmungen benötigt eine Person, die außerhalb der elterlichen Wohnung über eine bestimmte Zeit des Tages Kinder betreut, eine Erlaubnis. Diese Pflegeerlaubnis muss beim Fachbereich Jugend, Soziales und Bildung der Stadt Ennepetal beantragt werden.
Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis sind
- Mindestalter von 21 Jahren
- mindestens Hauptschulabschluss
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- erweitertes Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- ärztliches Attest
- kindgerechte Räumlichkeiten
- persönliche und fachliche Eignung
- Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und dem Fachbereich Jugend und Soziales
- Teilnahme an einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson (160 Stunden) oder Nachweis einer pädagogischen Fachausbildung
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- Qualifizierung und Fortbildung