Wohnberechtigungsschein

Die mit öffentlichen Mitteln geförderten Sozialmietwohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung und können deshalb nur an Wohnberechtigte zu einer preisgebundenen Miete (Kostenmiete) vermietet werden. Um als Wohnberechtigter eine solche Wohnung beziehen zu können, bedarf es eines Wohnberechtigungsscheines. Dieser ist bei der Stadt Ennepetal zu beantragen. Die Wohnberechtigung richtet sich nach der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und gibt die angemessene Wohnungsgröße an. Je nach Haushaltsgröße gelten folgende Grenzen für das Gesamteinkommen und die angemessenen Wohnungsgröße:

Einkommensgrenzen:
(§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 4 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG) - ab 01.01.2013):

Haushaltsgröße:Einkommensgrenze:angem. Wohnungsgröße:
1-Personen-Haushalt 18.010 EURO50 qm Wohnfläche
2-Personen-Haushalt21.710 EURO65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume
3-Personen-Haushalt26.690 EURO80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume
Jede weitere Person4.980 EURO15 qm Wohnfläche oder 1 Wohnraum


Die Einkommensgrenze erhöht sich je Kind (Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1-5 Einkommensteuergesetz) um weitere 640 EURO. Bei der Ermittlung des zu Grunde zu legenden Gesamteinkommens sind jedoch verschiedene Abzüge bzw. Freibeträge zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die auf der rechten Seite genannte Sachbearbeiterin.

Ihre Ansprechperson

Frau J. Buchholz

wohngeldstelle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 286Adresse | Öffnungszeiten |

Rechtsgrundlage

Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG - in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Formulare

Antrag Wohnberechtigungsschein

Merkblatt zum Antrag Wohnberechtigungsschein

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