Bildungs- und Teilhabepaket
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist Ende März 2011 in Kraft getreten.
Es soll bedürftigen Kindern in Deutschland bessere Chancen eröffnen. Anspruchsberechtigt sind Kinder von Eltern, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind für alle Anspruchsberechtigten im Wesentlichen gleich; im Detail gibt es jedoch Unterschiede.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld (Alg) II ist das Jobcenter zuständig.
Für Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld und Kinderzuschlag ist das Sozialamt zuständig.