Pflegeberatung
Die Angebote für pflegebedürftige Menschen und für Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind, sowie die Finanzierung dieser Angebote sind mittlerweile sehr komplex und für die Betroffenen kaum überschaubar.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis sorgt zusammen mit der Stadt Ennepetal für ein bürgernahes Beratungsangebot im Rathaus der Stadt Ennepetal.
Rechtsgrundlage ist § 4 Landespflegegesetz NRW (PfG NRW).
Betroffene werden trägerunabhängig beraten und erhalten Informationen über angemessene ambulante, teilstationäre, vollstationäre und ergänzende (komplementäre) Hilfen. Die Beratung soll im Zusammenwirken von Kommunen, Pflegekassen, Angehörigen und anderen Akteuren erfolgen, die an der pflegerischen Versorgung beteiligt sind.
Die Mitarbeiterin der Pflegeberatungsstelle unterstützt die Betroffenen dabei, eine weitestgehend selbständige Lebensführung zu erhalten bzw. zu erreichen. Die Beratung berücksichtigt die Möglichkeiten der Hilfebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie des sozialen Umfelds. Dem Grundsatz "ambulant vor stationär" soll, sofern es dem Wunsch und den Möglichkeiten des pflegebedürftigen Menschen und seiner Unterstützungspersonen entspricht, entsprochen werden, wenn dies angemessen ist.
Es wird um Terminvereinbarung gebeten, weil Beratungsgespräche meistens zeitaufwändig sind. Auch Hausbesuche sind grundsätzlich möglich, manchmal auch erforderlich.
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Rechtsgrundlage
Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen -PfG NW-