Was ist Jugendhilfe im Strafverfahren?
Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.
Wann wird die Jugendhilfe im Strafverfahren tätig?
Immer dann, wenn ein Jugendlicher / eine Jugendliche (14-17 Jahre) oder ein Heranwachsender / Heranwachsende (18 - 20 Jahre) eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.
Sie betreut vor, während und nach der Gerichtsverhandlung, also im gesamten Strafverfahren.
Sie berät die/den Angeklagte(n) und seine Eltern zu allen Fragen des Strafverfahrens.
Wie entsteht der Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Danach setzt sie sich mit den jungen Leuten und den Eltern in Verbindung.
Dieser Weg dauert einige Zeit. Es wäre vorteilhaft, wenn Sie sich selbst umgehend an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden. So können in einem persönlichen Gespräch viele Fragen und Unklarheiten beantwortet werden.
Was geschieht vor Gericht?
Das Gericht kann aus einem Jugendrichter, oder beim Jugendschöffengericht aus einem vorsitzenden Richter sowie bei der Jugendkammer aus drei Richtern und zwei Schöffen bestehen. Die Anklage wird durch die Staatsanwaltschaft vertreten. Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Verhandlung teil.
Der/die Angeklagte muss persönlich zur Gerichtsverhandlung erscheinen.
Hier wird er/sie zu der zur Last gelegten Strafttat befragt und kann den Vorfall aus eigener Sicht berichten.
Im weiteren Verlauf können Zeugen vernommen werden, die auch von dem/der Angeklagten befragt werden können.
Die Jugendgerichtshilfe äußert sich in ihrem Bericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen und sein Wohn- und Lebensumfeld und macht einen Vorschlag zu den zu ergreifenden Maßnahmen.
Für Jugendliche gibt die Jugendgerichtshilfe in ihrem Bericht eine Stellungnahme zur Straftmündigkeit ab, für Heranwachsende eine Stellungnahme zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder Allgemeinem Strafrecht.
Daraus geht hervor, dass das Jugendgerichtsgesetz kein Strafgesetz sondern vielmehr ein Gesetz ist, indem der Erziehungsgedanke eine wesentliche Rolle spielt.
Aber dafür ist Deine/Ihre Mithilfe erforderlich.
Die Verhandlung endet mit einem Urteilsspruch oder einer Einstellung des Verfahrens.
... und danach???
Bei
- auferlegten Weisungen (z. B. gemeinnützige Arbeit) oder
- Auflagen (z. B. Schadenswiedergutmachung)
vermittelt die Jugendhilfe im Strafverfahren Einsatzstellen oder hilft bei Schwierigkeiten.
Auch inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende werden betreut.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist weiterhin ansprechbar für alle Probleme, die durch die strafbare Handlung entstanden sind.
... und sonst???
Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät jederzeit Eltern, Lehrer, Jugendliche und Heranwachsende zu allen Fragen von Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht.
Was kann ich in welchem Gesetz nachlesen?
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Das JGG gilt, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Tat begangen hat, die nach dem StGB oder anderen Gesetzen (z.B. dem Betäubungs-mittelgesetz) verboten ist. Im JGG wird geregelt, welche Folgen die Verfehlungen junger Menschen haben.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)/Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Das KJHG (SGB VIII) regelt die Aufgaben der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. Sie sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und die Eltern beraten und unterstützen (Paragraph 1).
Über Paragraph 52 SGB VIII sind wir verpflichtet, nach Maßgabe des Paragraphen 38 JGG am Jugendgerichtsverfahren mitzuwirken.
Strafgesetzbuch (StGB)
Das StGB regelt, was eine Straftat ist und welche Handlungen verboten sind, egal ob sie von Jugendlichen, jungen Heranwachsenden oder Erwachsenen begangen worden sind. Im StGB ist also nachzulesen, was alles verboten ist und deshalb bestraft werden kann, wie z. B. Diebstahl (§ 242 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Es legt auch fest, wie die Taten bestraft werden; für junge Menschen von 14 bis 17 Jahren gilt hierbei nicht das StGB, sondern das Jugendgerichtsgesetz; für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das BtMG legt allgemein fest, was Betäubungsmittel (Drogen) sind und dass mit ihnen nur bestimmte Personen und Institutionen umgehen dürfen. Es stellt unter anderem den Anbau, die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Drogen für diejenigen unter Strafe, die dazu vom Staat nicht die Erlaubnis haben (erlaubt ist es z.B. Ärzten oder Apothekern). Bei Jugendlichen, und unter Umständen auch bei Heranwachsenden, gilt für die Strafen bzw. Maßnahmen das JGG.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung nur ein Bußgeld vorsieht. Welche Handlungen ordnungswidrig sind, ergibt sich nur teilweise aus dem OWiG. Die allermeisten Ordnungswidrigkeiten sind in Spezialgesetzen zu bestimmten Lebensbereichen geregelt. Die weitaus bedeutendste Gruppe von Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Nach der Straßenverkehrsordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert. Leitgedanke ist das gegenseitige Rücksichtnahmegebot. Die wichtigsten Regelungen sind die Geschwindigkeitsbegrenzung, das Überholen und die Vorfahrt. Aber auch die Grundvoraussetzung für das Führen eines Zweirades oder Pkws (Führerschein) und die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Drogen- und Suchtmittel (Alkohol, Betäubungsmittel usw.) sind zu beachten.