Trennung
und was wird aus mir?
Die Trennung Deiner Eltern kann eine große Veränderung in Deinem Leben bedeuten. Vielleicht bist Du manchmal wütend, traurig oder fühlst Dich schuldig. Vielleicht schämst Du Dich vor Deinen Klassenkameraden, Freunden, Lehrern oder Nachbarn.
Du bist nicht allein
Viele Kinder und Jugendliche erleben wie Du die Trennung ihrer Eltern. Vielleicht meinst Du, keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Eltern zu haben und fühlst Dich hilflos und ohnmächtig.
Du hast Rechte
Vielleicht hast Du viele Befürchtungen und Fragen und weißt nicht, wer Dir Unterstützung geben kann. Im Jugendamt der Stadt Ennepetal beraten und unterstützen wir Dich
bei Fragen wie ...
- bei welchem Elternteil Du zukünftig leben wirst
- wie die Eltern die elterliche Sorge für Dich oder mit Dir regeln wollen
- Wie häufig Du den anderen Elternteil treffen kannst
- Ob Du Deine Großeltern oder andere Dir wichtige Personen weiterhin sehen kannst
Du hast das Recht auf Mutter und Vater!
Elterliche Sorge heißt, dass Deine Eltern Dich erziehen und versorgen, so dass Du immer selbständiger und verantwortlicher werden kannst.
Nach der Trennung können Deine Eltern weiterhin die elterliche Sorge für Dich gemeinsam ausüben, genauso wie sie es vorher auch getan haben.
Der Elternteil, bei dem Du lebst, entscheidet dann, vielleicht mit Dir, über Alltagsfragen, wie zum Beispiel:
- Gestaltung Deines Alltages
- Freizeitgestaltung
- Kleidung
- Hausaufgaben
- Arztbesuche
Bei Angelegenheiten, die für Dich von besonderer Bedeutung sind, müssen sich die Eltern einig werden. Hierzu gehören unter anderem:
- wo Du Dich aufhältst
- Schulwahl
- Berufsausbildung
- teuere Sportarten
- Auslandsaufenthalte
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Deine Mutter oder Dein Vater, bei der oder bei dem Du wohnst, die elterliche Sorge für Dich alleine ausübt.
Bist Du 14 Jahre oder älter, hast Du das Recht, dem Sorgerechtsvorschlag Deiner Eltern bei Gericht zu widersprechen, wenn du damit nicht einverstanden bist.
Kinder brauchen beide Eltern
Es ist Dein Recht, den Elternteil, mit dem Du nicht zusammenlebst, weiterhin treffen zu können, ganz egal, ob Deine Eltern vor der Trennung verheiratet waren oder nicht. Du hast auch das Recht, Personen, die Dir besonders nahe stehen, unter bestimmten Umständen weiterhin sehen zu können, zum Beispiel:
- Großeltern
- Geschwister
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
Wenn es zu Deinem Wohle notwendig ist, kann das Gericht die Besuche einschränken oder verbieten.
Rechte zu Deinem Schutz
Manchmal können Besuche nur durchgeführt werden, wenn eine neutrale Person anwesend ist. Das geschieht dann,
- wenn Du den Elternteil nicht kennst
- wenn Du den Elternteil lange nicht gesehen hast
- wenn Besuche sonst nicht möglich sind
Es gibt auch Situationen, wo Du Hilfe dringend brauchen kannst. Das ist dann, wenn
- Deine Interessen denen Deiner Eltern entgegenstehen, oder
- Du zu Deiner Sicherheit aus Deiner Familie musst, oder
- Du von Deinen Pflegeeltern weg sollst.
Dann musst Du einen Menschen bekommen, der sich nur für Dich und Deine Interessen einsetzt.
Sozialarbeiter/innen ASD
IhreAnsprechpersonen
Bezirke/
Straßenzuordnung der Sozialarbeiterinnen im ASD
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Bei Mitteilung zur Kindeswohlgefährdung: