Hilfe für junge Volljährige
Einem jungen Volljährigen (wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist), der aufgrund von individuellen Schwierigkeiten Hilfe für seine Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung wünscht, soll Hilfe gewährt werden. In der Regel wird diese Hilfe nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen ist auch eine Gewährung darüber hinaus möglich.
Gültigkeit:
Hilfe für junge Volljährige wird je nach Bedarf gewährt. Eine Überprüfung findet in Hilfeplangesprächen statt, die in regelmäßigen Abständen geführt werden.
Sozialarbeiter/innen ASD
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Straßenzuordnung der Sozialarbeiterinnen im ASD
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Bei Mitteilung zur Kindeswohlgefährdung: