Betreuung von Kindern in Notsituationen
Fällt ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung seines Kindes übernommen hat, für diese Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn
- er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen
- die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten
- Angebote in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege nicht ausreichen
Für den Fall, daß ein alleinerziehender Elternteil oder beide Elternteile ausfallen, ist es auch möglich, die Versorgung und Betreuung des Kindes im elterlichen Haushalt zu ermöglichen.
Sozialarbeiter/innen ASD
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Bei Mitteilung zur Kindeswohlgefährdung: