Zuständigkeit des Ruhrverbandes
Seit dem 1. September 2023 ist der Ruhrverband für die rund 84 Kilometer Fließgewässer, davon rund 23 Kilometer berichtspflichtige Gewässer gemäß WRRL, auf dem Stadtgebiet von Ennepetal unterhalts- und ausbaupflichtig. Der Ruhrverband stimmt Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung eng mit der Stadt ab. Die Übernahme der Aufgaben lässt Zuständigkeiten und Aufgaben betreffend den Hochwasserschutz unberührt, die nicht den Aufgaben der Gewässerunterhaltung und dem Gewässerausbau zuzuordnen sind. Hierzu gehören insbesondere Zuständigkeiten im Katastrophenfall nach dem BHKG, Maßnahmen der (Sonder-) Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr sowie die allgemeine Sorgfaltspflicht nach dem WHG.
Bei Fragen oder Anliegen bezüglich der Gewässerunterhaltung in Ennepetal können Sie sich unter nachfolgender E-Mail-Adresse an den Ruhrverband wenden: gewaesserunterhaltung-ennepetal(at)ruhrverband.de
Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung und -entwicklung beim Ruhrverband finden Sie hier
Grundlage dieser Aktivitäten bilden zwei europäische Richtlinien: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Fließgewässer zum Ziel hat, sowie die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, die eine Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken fordert. In der Umsetzungspraxis sind beide Richtlinien eng miteinander verwoben.
Die Betrachtung der Gewässer erfolgt dabei stets flussgebietsweise, das heißt von der Quelle bis zur Mündung unter Berücksichtigung aller Zuflüsse. So können Maßnahmen untereinander abgestimmt werden und eine Verschlechterung der Situation für die Unterlieger aufgrund oberhalb gelegener Maßnahmen wird vermieden.
>> Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
>> Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Nützliche Links:
Starkregengefahrenhinweiskarte: https://geoportal.de/map.html?map=tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw