Änderung im Bereich "Strückerberger Straße" (rechtskräftig)
Auf dem Plangebiet soll ein Gefahrenabwehrzentrum entstehen, wobei im nördlichen Teil eine Kreisfeuerwehrzentrale und im südlich angrenzenden Teil eine Kreispolizeibehörde geplant ist. Der Bereich an der Strückerberger Straße (L 527) ist im momentan gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Zukünftig soll das Plangebiet als Sonderbaufläche mit dem Zusatz „Gefahrenabwehrzentrum“ ausgewiesen werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis |
Aufstellungsbeschluss (gesamtes Plangebiet) | 21.03.2019 |
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit |
| 17.02.2021-19.03.2021 |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 17.02.2021-19.03.2021 |
Beteiligung der Öffentlichkeit |
| 07.10.2021-08.11.2021 |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 07.10.2021-08.11.2021 |
Feststellungsbeschluss | 16.12.2021 | |
Inkrafttreten | 09.06.2022 |