Der Flächennutzungsplan
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Der Flächennutzungsplan (FNP)
Die Städte und Gemeinden haben im Rahmen ihrer Planungshoheit das Recht und die Pflicht, sogenannte Bauleitpläne zu erstellen, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung darzustellen. Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan und die sogenannten Bebauungspläne.
Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der Entwicklung der Städte und Gemeinden dar. Er umfasst die Darstellung des gesamten Gemeindegebiets und gibt durch den Flächennutzungsplan einen Überblick über die tatsächliche und die geplante Art der Nutzungen auf dem Gemeindegebiet. Insofern stellt der Flächennutzungsplan die Zielvorgaben der künftigen Entwicklung der Stadt dar. Unter anderem sind folgende Nutzungen im Flächennutzungsplan dargestellt:
- Wohnbauflächen (W)
- Gemischte Bauflächen (M)
- Gewerbliche Bauflächen (G)
- Sonderbauflächen (S)
- Flächen für den überörtlichen Verkehr (z.B. Autobahn, Bundesstraßen, Eisenbahn)
- Innerörtliche Hauptstraßen
- Grünflächen/Erholungsflächen
- Flächen für Land- und Forstwirtschaft
- Infrastruktureinrichtungen/Einrichtungen für das Allgemeinwohl (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Kirchen/Kraftwerke, Deponien)
Im übertragenen Sinne kann man den Flächennutzungsplan als den Rahmenplan für die Entwicklung der Gemeinden und Städte bezeichnen. Er dient als Grundlage für die weitere Planungsarbeit der Städte und Gemeinden, die in der Ausarbeitung von Bebauungsplänen mündet.