Bebauungsplan Nr. 9 "Hasperbach" Neuaufstellung

Der Bebauungsplan Nr. 9 "Hasperbach" ist im Jahre 1965 aufgestellt worden und wurde am 11.3.1966 durch seine Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG (Bundesbaugesetz) rechtsverbindlich.

Im Zuge der Ausführungsplanung des unter I. bezeichneten B-Planes hat sich herausgestellt, dass insbesondere die Erschließungsstraßen im Inneren des Plangebietes einer anderen Führung bedürfen. Außerdem musste aufgrund der Architektenentwürfe die Stellung einzelner Baukörper geringfügig verändert werden.

Da jedoch die Darstellung der einzelnen Änderungen in dem Bebauungsplan vom 11.03.1966 dessen Eindeutigkeit wesentlich beeinträchtigten würde, war die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 angezeigt.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss
  
Satzungsbeschluss

13.05.1971
 
Auslegungs-
beschluss

13.11.1968
 
Inkrafttreten

03.05.1972
 
Öffentl.
Auslegung

 

25.01.-
25.02.1971
   

 

Satzungsplan    

Begründung zum Satzungsbeschluss

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
 

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Herr U. Höhl

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