Bebauungsplan Nr. 9 "Hasperbach" Neuaufstellung
Der Bebauungsplan Nr. 9 "Hasperbach" ist im Jahre 1965 aufgestellt worden und wurde am 11.3.1966 durch seine Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG (Bundesbaugesetz) rechtsverbindlich.
Im Zuge der Ausführungsplanung des unter I. bezeichneten B-Planes hat sich herausgestellt, dass insbesondere die Erschließungsstraßen im Inneren des Plangebietes einer anderen Führung bedürfen. Außerdem musste aufgrund der Architektenentwürfe die Stellung einzelner Baukörper geringfügig verändert werden.
Da jedoch die Darstellung der einzelnen Änderungen in dem Bebauungsplan vom 11.03.1966 dessen Eindeutigkeit wesentlich beeinträchtigten würde, war die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 angezeigt.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Aufstellungs- beschluss | Satzungsbeschluss | 13.05.1971 | |||
Auslegungs- beschluss | 13.11.1968 | Inkrafttreten | 03.05.1972 | ||
Öffentl. Auslegung |
| 25.01.- 25.02.1971 |
Begründung zum Satzungsbeschluss
Rechtliche Hinweise:
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