Bebauungsplan Nr. 82 "Rahlenbecke"
Der räumliche Geltungsbereich liegt entlang der Kölner Straße von der Einmündung der Hembecker Talstraße bis zur Einmündung der Ambrosius-Brand-Straße.
Ziele des Bebauungsplanes sind es für die gestiegenen verkehrlichen Ansprüche an den Straßenraum der Kölner Straße (L 706) im Einmündungsbereich der Hembecker Talstraße eine Erweiterung bzw. Verlagerung der heutigen Verkehrsflächen vorzusehen. Die ersten Planungen sehen an diesem Einmündungsbereich einen neuen Kreisverkehrsplatz vor, der aufgrund der notwendigen Dimensionierung in die Seitenräume hineinreicht und dort zusätzliche Grundstücksflächen beansprucht.
Der nördlich der Kölner Straße gelegene Betriebshof der Stadtbetriebe Ennepetal AöR steht derzeit zur Diskussion. Durch Neustrukturierungen und Bündelungen soll möglichweise dieser Standort aufgegeben werden. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen für dieses Gebiet städtebaulich sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten entwickelt werden.
Auf der südlichen Seite der Kölner Straße befindet sich eine Gemengelage mit Wohnen, Gewerbe und Handel. Das Einzelhandelskonzept legt den zukünftigen Schwerpunkt der Handelsentwicklung in das Stadtzentrum von Ennepetal im Bereich der Voerder Straße. Mit dieser Bauleitplanung soll die vorhandene bauliche Struktur neu gefasst und festgeschrieben werden sowie die notwendigen Neuentwicklungen planungsrechtlich abgesichert werden.
Zur Sicherung dieser Ziele wurde eine Veränderungssperre gemäß der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) erlassen. Diese wurde am 03.09.2015 öffentlich bekannt gemacht und ist somit rechtskräftig.
Verfahrensschritt | am | von/bis |
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Aufstellungsbeschluss | 03.09.2015 | |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit | 20.11.2017-22.12.2017 (einschließlich) | |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) | 20.11.2017-22.12.2017 (einschließlich) | |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 04.06.2018-04.07.2018 (einschließlich) | |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) | 04.06.2018-04.07.2018 (einschließlich) | |
Satzungsbeschluss | 20.09.2018 | |
Inkrafttreten | 17.11.2018 |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.