Bebauungsplan Nr. 81 "Oelkinghausen-West"

Dieser Bebauungsplan hat zum Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche -und bereits landesplanerisch harmonisierte- Erweiterung des Gewerbe- und Industriestandortes Ennepetal-Oelkinghausen, zu schaffen.
Der Rat der Stadt Ennepetal reagiert damit auf die nach wie vor ungebrochen starke Nachfrage der Wirtschaft nach Industrie- und Gewerbeflächen mit hoher Standortgunst und zeitgemäßen Standortvoraussetzungen.
Dieser Bebabuungsplan stellt den ersten Schritt zur westlichen Erweiterung des Gewerbestandortes Ennepetal-Oelkinghausen dar; andere Gewerbe-und Industrie-Entwicklungsbereiches in Ennepetal sind nicht vorhanden.
Die Erweiterung des Gewerbe- und Industriestandortes Ennepetal-Oelkinghausen soll in überschaubaren planungsrechtlich gesicherten Realisierungsschritten erfolgen, welche inhaltlich dem -vom Rat der Stadt Ennepetal gebilligten- städtebaulichen Rahmenplan für die Erweiterung des Standortes folgen.
 

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss


25.01.2001

 Öffentl.
Auslegung
 27.09.-
29.10.2001
Entwurfs-
billigung

13.09.2001
 
Satzungsbeschluss

13.12.2001
 
Bürger-
beteiligung

 


 
10.07.-
10.08.2001

Inkrafttreten

31.01.2002
 
Träger-
beteiligung
 10.07.-
10.08.2001

Auftragsvergabe

21.06.2001
 
Billigung des ge-
änderten Entwurs

13.09.2001
    

 

Satzungsplan

Begründung zum Satzungsbeschluss

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
 

Ihre Ansprechperson

Herr U. Höhl

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