Bebauungsplan Nr. 81 "Oelkinghausen-West"
Dieser Bebauungsplan hat zum Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche -und bereits landesplanerisch harmonisierte- Erweiterung des Gewerbe- und Industriestandortes Ennepetal-Oelkinghausen, zu schaffen.
Der Rat der Stadt Ennepetal reagiert damit auf die nach wie vor ungebrochen starke Nachfrage der Wirtschaft nach Industrie- und Gewerbeflächen mit hoher Standortgunst und zeitgemäßen Standortvoraussetzungen.
Dieser Bebabuungsplan stellt den ersten Schritt zur westlichen Erweiterung des Gewerbestandortes Ennepetal-Oelkinghausen dar; andere Gewerbe-und Industrie-Entwicklungsbereiches in Ennepetal sind nicht vorhanden.
Die Erweiterung des Gewerbe- und Industriestandortes Ennepetal-Oelkinghausen soll in überschaubaren planungsrechtlich gesicherten Realisierungsschritten erfolgen, welche inhaltlich dem -vom Rat der Stadt Ennepetal gebilligten- städtebaulichen Rahmenplan für die Erweiterung des Standortes folgen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Aufstellungs- beschluss |
| Öffentl. Auslegung | 27.09.- 29.10.2001 | ||
Entwurfs- billigung | 13.09.2001 | Satzungsbeschluss | 13.12.2001 | ||
Bürger- beteiligung |
| 10.07.- 10.08.2001 | Inkrafttreten | 31.01.2002 | |
Träger- beteiligung | 10.07.- 10.08.2001 | Auftragsvergabe | 21.06.2001 | ||
Billigung des ge- änderten Entwurs | 13.09.2001 |
Begründung zum Satzungsbeschluss
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.