Bebauungsplan Nr. 6 "Voerde-Nord", 5. Änderung
(vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BBauGB)
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 waren im Änderungsbereich zwei dreigeschossige Hausgruppen von 50 m und 70 m vorgesehen, demzufolge die Errichtung von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden sollte.
Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Bauträgers (Gemein. Bauverein Ennepetal).
Aufgrund der veränderten Situation des Wohnungsmarktes, hatte der Bauträger die Änderung des Bebauungsplanes beantragt, mit der Absicht, an Stelle der Mehrfamilienhäuser zweigeschossige Einfamilienreihenhäuser errichten zu können.
Hierdurch werden die Grundzüge der Planung im Sinne des § 13 BBauG (Bundesbaugesetz) nicht berührt. Auch ist die Änderung für die Nutzung der benachbarten Grundstücke nur von unerheblicher Bedeutung.
Um eine triste Baublockbildung zu vermeiden, wurde die Stellung der baulichen Anlagen durch Neufestsetzung der Baugrenzen geändert. Damit erhielten die Hauszeilen auch eine bessere Lage zur Himmelsrichtung.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Änderungs- beschluss | 19.09.1974 | Satzungsbeschluss | 07.11.1974 | ||
Auslegungs- beschluss | Inkrafttreten | 30.11.1974 | |||
Öffentl. Auslegung |
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Satzungsplan | (2.8 MB pdf-Dokument) | |
Begründung zum Satzungsbeschluss | (805 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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