Bebauungsplan Nr. 6 "Voerde-Nord", 13. Änderung

Grund dieser Bebauungsplanänderung war ein Antrag des Eigentümers auf Änderung des Bebauungsplanes sowie die starke Wohnraumnachfrage in der Stadt Ennepetal.


Aufgrund des v.g. Antrages hatte der Planungsausschuss der Stadt Ennepetal sodann die Verwaltung am 09.05.1996 beauftragt, eine entsprechende Bebauungsplanänderung einzuleiten.


Im (noch) seinerzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 6 "Voerde-Nord", ist für den Bereich der geplanten 13. Änderung eine "Gemeinbedarfsfläche Ev. Gemeindezentrum mit Kirche, Kindergarten und Jugendheim" festgesetzt worden.


Diese Festsetzung entsprach nicht mehr den Vorstellungen des Grundstückseigentümers, der eine Realisierung des vor Jahrzehnten vorgesehenen Projektes für gemeinnützliche kirchliche Zwecke an diesem Standort nicht mehr für realisierbar hielt und daher das Grundstück dem Wohnungsbau zur Verfügung stellte.


Ersatzweise war vom Eigentümer (Ev. Kirchengemeinde Ennepetal-Voerde) beabsichtigt, die wegfallenden Funktionen an anderer Stelle anzubieten; diesbezüglich wurde bereits entsprechender Grunderwerb getätigt
(Haus Lindenstraße 2).

Aus diesen Gründen war es Ziel dieser Bebauungsplanänderung, die bisherige Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche Ev. Gemeindezentrum mit Kirche, Kindergarten und Jugendheim" aufzuheben, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, im Änderungsbereich eine Wohnbebauung zulassen zu können.


Im Zuge der parlamentarischen Beratungen ist festgelegt worden, dass die beabsichtigte bauliche Verdichtung des Planbereiches zugunsten eines akzeptablen Freiflächenanteiles verringert werden soll.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

14.11.1996

Satzungsbeschluss

13.03.1997
Auslegungs-
beschluss

14.11.1996

Inkrafttreten

25.04.1997
Öffentl.
Auslegung

 

16.12.1996-
16.01.1997
Satzungsplan                           (4.2 MB pdf-Dokument) 
Begründung zum Satzungsbeschluss
(193 KB pdf-Dokument)                        

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