Bebauungsplan Nr. 57 "Karl-Marx-Platz", 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 57 "Karl-Marx-Platz" ist durch die 1. Änderung, beschlossen am 19.01.1995, rechtsverbindlich am 06.03.1995, ersetzt worden.
Mit Blick auf die starke Nachfrage von Wohnraum und den Willen des Rates der Stadt Ennepetal, im räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren, hat sich bei der Objektplanung gezeigt, dass es sinnvoll ist, die "alten" Festsetzungen mit dem Ziel einer stärkeren baulichen Ausnutzung zu überdenken und zu ändern.
Im räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sollten statt der seinerzeit vorgesehenen ca. 70 Wohnungseinheiten nunmehr ca. 90 - größtenteils öffentlich geförderte - Wohnungseinheiten realisiert werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Änderungs- beschluss | 16.06.1994 | Öffentl.- Auslegung (2) | 24.10. - 21.11.1994 | ||
Auslegungs- beschluss (1) | 16.06.1994 | Satzungsbeschluss | 19.01.1995 | ||
Öffentl. Auslegung (1) |
| 30.06. - 01.08.1994 | Inkrafttreten | 06.03.1995 | |
Auslegungs- beschluss (2) | 29.09.1994 |
Begründung zum Satzungsbeschluss
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.