Bebauungsplan Nr. 57 "Karl-Marx-Platz", 1. Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 57 "Karl-Marx-Platz" ist durch die 1. Änderung, beschlossen am 19.01.1995, rechtsverbindlich am 06.03.1995, ersetzt worden.

Mit Blick auf die starke Nachfrage von Wohnraum und den Willen des Rates der Stadt Ennepetal, im räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren, hat sich bei der Objektplanung gezeigt, dass es sinnvoll ist, die "alten" Festsetzungen mit dem Ziel einer stärkeren baulichen Ausnutzung zu überdenken und zu ändern.

Im räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sollten statt der seinerzeit vorgesehenen ca. 70 Wohnungseinheiten nunmehr ca. 90 - größtenteils öffentlich geförderte - Wohnungseinheiten realisiert werden.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

16.06.1994
 Öffentl.-
Auslegung (2)
 24.10. -
21.11.1994
Auslegungs-
beschluss (1)

16.06.1994
 
Satzungsbeschluss

19.01.1995
 
Öffentl.
Auslegung (1)

 

30.06. -
01.08.1994

Inkrafttreten

06.03.1995
 
Auslegungs-
beschluss (2)

29.09.1994
    

 

Satzungsplan 

Begründung zum Satzungsbeschluss

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
 

Ihre Ansprechperson

Herr U. Höhl

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