Bebauungsplan Nr. 55 "Mittelstraße"
Dieser Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung, den Erhalt und eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Versorgungsstandortes Ennepetal-Altenvoerde (Mittelstraße) schaffen.
Dieser Bebauungsplan wurde aus den Darstellungen des damals wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Ennepetal entwickelt.
In diesem Bebauungsplan sollten -entsprechend den vorhandenen Bau- und Nutzungstrukturen- "Mischgebiete" festgesetzt werden; der Flächennutzungsplan stellte für den räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes "gemischte Baufläche" dar. Darüber hinaus stellte der damals wirksame Flächennutzungsplan die zentralen Bereiche von Ennepetal-Milspe/Ennepetal-Altenvoerde als gemeinsamen Siedlungsschwerpunkt (SSB) dar.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Aufstellungs- beschluss | 23.10.1986 | Satzungsbeschluss | 11.05.1989 | ||
Auslegungs- beschluss | 24.11.1988 | Inkrafttreten | 06.11.1989 | ||
Öffentl. Auslegung |
| 20.12.88 - 31.01.1989 |
Begründung zum Satzungsbeschluss
Rechtliche Hinweise:
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