Bebauungsplan Nr. 55 "Mittelstraße"

Dieser Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung, den Erhalt und eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Versorgungsstandortes Ennepetal-Altenvoerde (Mittelstraße) schaffen.

Dieser Bebauungsplan wurde aus den Darstellungen des damals wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Ennepetal entwickelt.

In diesem Bebauungsplan sollten -entsprechend den vorhandenen Bau- und Nutzungstrukturen- "Mischgebiete" festgesetzt werden; der Flächennutzungsplan stellte für den räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes "gemischte Baufläche" dar. Darüber hinaus stellte der damals wirksame Flächennutzungsplan die zentralen Bereiche von Ennepetal-Milspe/Ennepetal-Altenvoerde als gemeinsamen Siedlungsschwerpunkt (SSB) dar.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

23.10.1986
 
Satzungsbeschluss

11.05.1989
 
Auslegungs-
beschluss

24.11.1988
 
Inkrafttreten

06.11.1989
 
Öffentl.
Auslegung

 

20.12.88 -
31.01.1989
   

 

Satzungsplan  

Begründung zum Satzungsbeschluss

Rechtliche Hinweise:
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Herr U. Höhl

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