Bebauungsplan Nr. 46 "Altenhöfinghoff"

Dieses Bauleitplanverfahren wurde mit einem Geltungsbereich von ca. 4-facher Größe im Jahre 1983 nach der Offenlegung zunächst zurückgestellt. Im Jahre 1988 erfolgte eine Überarbeitung des Bebauungsplanes mit Offenlegung im August und September 1988. Als Ergebnis der Offenlegung zeigte sich, dass der Bebauungsplan in der ausgelegten Fassung wegen des Eingriffes in die Landschaft nicht mehr zu verwirklichen war. So wurde eine 2. Überarbeitung vorgenommen, welche sich auf den Bereich Rollmannstraße beschränkt.

Dieser Bebauungsplan sollte dazu beitragen, dass Stadtteilzentrum Ennepetal-Voerde städtebaulich weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck betreibt die Stadt Ennepetal für bestimmte, zentrumsnah liegende Bereiche die Aufstellung von Bebauungsplänen, welche u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Entwicklung von Wohnflächen innerhalb des Siedlungsschwerpunktes Ennepetal-Voerde und nahe seines Versorgungsbereiches schaffen soll.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

18.03.1982
 
Satzungsbeschluss

16.08.1990
 
Auslegungs-
beschluss

01.02.1990
 
Inkrafttreten

03.08.1991
 
Öffentl.
Auslegung

 

15.03. -
20.04.1990
   

 

Satzungsplan

Begründung zum Satzungsbeschluss

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
 

Ihre Ansprechperson

Herr U. Höhl

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