Bebauungsplan Nr. 26 "Gevelhof"
Der Planbereich ist in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als gemischte Baufläche nach § 1 (1) Nr. 2 BBauG (Bundesbaugesetz) dargestellt.
Nach dem damals Stand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens war festzustellen, dass keine der nach § 2 (5) BBauG beteiligten Stellen Bedenken bzw. Anregungen hiergegen vorgebracht haben. Bei der Erörterung zur Anpassung der Bauleitplanung der Stadt Ennepetal an die Ziele der Landesplanung gemäß § 18 LaPlaGes beim Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk, wurden keine landesplanerischen Bedenken gegen die Darstellung der gemischten Baufläche am Gevelhof erhoben.
Eine Erweiterung der vorhandenen Streubebauung, die in diesem Bereich mit baurechtlichen Mitteln nicht mehr aufzuhalten ist, sollte planmäßig geordnet und den angrenzenden Baugebieten angegliedert werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
---|---|---|---|---|---|
Aufstellungs- beschluss | 28.11.1969 | Satzungsbeschluss | 21.09.1972 | ||
Auslegungs- beschluss | 13.06.1972 | Inkrafttreten | 06.04.1974 | ||
Öffentl. Auslegung |
| 20.07. - 21.08.1972 |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.