Bebauungsplan Nr. 24 "Aufsicht"

Der Bebauungsplan ist aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan entwickelt worden. Die Fläche war dort als Mischgebiet vorgesehen.
Der ungedeckte Bedarf an geeignetem Bauland, insbesondere für nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, nimmt in der Stadt Ennepetal ständig zu. Außerdem bedarf die vorhandene Bebauung, meist gewerblicher Art, innerhalb des Planbereiches eine neue städtebauliche Ordnung. Es war daher erforderlich, den vorliegenden Bebauungsplan aufzustellen.
Die topographischen Verhältnisse (Böschung) allein schafften für den gegenüber der Kölner Straße (B 7) gelegenen Baumbestand einen ausreichenden Immissionsschutz. Zusätzlich sollte für den nördlichen Rand des Plangebietes eine Anpflanzung festgesetzt werden.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

15.10.1969
 
Satzungsbeschluss

23.09.1971
 
Auslegungs-
beschluss

15.10.1969
 
Inkrafttreten

02.10.1972
 
Öffentl.
Auslegung

 

10.11. -
10.12.1969
   

 

Satzungsplan

Begründung zum Satzungsbeschluss

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
 

Änderungen:

Ihre Ansprechperson

Herr U. Höhl

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