Bebauungsplan Nr. 24 "Aufsicht"
Der Bebauungsplan ist aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan entwickelt worden. Die Fläche war dort als Mischgebiet vorgesehen.
Der ungedeckte Bedarf an geeignetem Bauland, insbesondere für nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, nimmt in der Stadt Ennepetal ständig zu. Außerdem bedarf die vorhandene Bebauung, meist gewerblicher Art, innerhalb des Planbereiches eine neue städtebauliche Ordnung. Es war daher erforderlich, den vorliegenden Bebauungsplan aufzustellen.
Die topographischen Verhältnisse (Böschung) allein schafften für den gegenüber der Kölner Straße (B 7) gelegenen Baumbestand einen ausreichenden Immissionsschutz. Zusätzlich sollte für den nördlichen Rand des Plangebietes eine Anpflanzung festgesetzt werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Aufstellungs- beschluss | 15.10.1969 | Satzungsbeschluss | 23.09.1971 | ||
Auslegungs- beschluss | 15.10.1969 | Inkrafttreten | 02.10.1972 | ||
Öffentl. Auslegung |
| 10.11. - 10.12.1969 |
Begründung zum Satzungsbeschluss
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.