Bebauungsplan Nr. 20 c "Oelkinghausen-Nord" Teil I

Zielvorstellung der Stadt Ennepetal war es, die Bereiche Wohnen und Arbeiten neu zu ordnen und dort zu entmischen, wo sie all zu eng miteinander verflochten sind und sich gegenseitig stören.
Zielvorstellulng der Stadt Ennepetal war es weiter, die Standortverbindung der hiesigen Industrie- und Gewerbebetriebe durch ein breiteres Angebot an geeigneten Ausweichstandorten zu verbessern unter Wahrung der bisherigen Fühlungsvorteile.
Zielvorstellung war schließlich auch, die Ansiedlung von strukturergänzenden und strukturbelebenden Industrien.

Der Bebauungsplan Nr. 20 c "Oelkinghausen-Nord" sollte das in dem Bebauungsplan Nr. 20 a "Oelkinghausen-Mitte" und Nr. 20 b "Oelkinghausen-Süd" festgesetzte Industrie- und Gewerbegebiet nach Nordwesten hin um etwa 17 ha erweitern. Das Gelände fällt nach Norden hin muldenförmig ab, bei einer maximalen Höhendifferenz von 30 m. Es wird Z.Zt. landwirtschaftlich genutzt.
Im Westen bildet - wie bei den Bebauungsplänen Nr. 20 a und Nr. 20 b - die Ferngasleitung der Ruhrgas AG., im Osten der ausgedehnte Hochwaldgürtel des Zuckerberges und des Scharpenberges die Grenze. Nach Norden bleibt die Planung für einen abrundenden vierten Bauabschnitt offen.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

28.03.1974
 
Satzungsbeschluss

31.01.1977
 
Auslegungs-
beschluss

19.05.1976
 
Inkrafttreten

05.12.1978
 
Öffentl.
Auslegung

 

23.08. -
24.09.1976
   

 

Satzungsplan

Begründung zum Satzungsbeschluss

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Änderungen:

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