Bebauungsplan Nr. 16 "Höfinghoff"
Das Plangebiet ist nach dem Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche vorgesehen und sollte wegen dringenden Bedarfs an Bauland, insbesondere zur Erstellung von Eigenheimen und Mietwohnungen, der Bebauung zugeführt werden.
Die geplante 1-6-geschossige Bebauung würde schätzungsweise 120 neue Wohnungseinheiten einbringen, so dass nach Abschluss der Baumaßnahmen im Planbereich ca. 150 Wohnungseinheiten (Alt- und Neubauten) bereitstehen würden. Daraus ergab sich eine zu erwartende Einwohnerzahl von ca. 650 Personen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Änderungs- beschluss | Satzungsbeschluss | 29.07.1966 | |||
Auslegungs- beschluss | 31.03.1966 | Inkrafttreten | 20.01.1967 | ||
Öffentl. Auslegung |
| 10.05. - 10.06.1966 |
Begründung zum Satzungsbeschluss
Rechtliche Hinweise:
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