Bebauungsplan Nr. 16 "Höfinghoff"

Das Plangebiet ist nach dem Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche vorgesehen und sollte wegen dringenden Bedarfs an Bauland, insbesondere zur Erstellung von Eigenheimen und Mietwohnungen, der Bebauung zugeführt werden.
Die geplante 1-6-geschossige Bebauung würde schätzungsweise 120 neue Wohnungseinheiten einbringen, so dass nach Abschluss der Baumaßnahmen im Planbereich ca. 150 Wohnungseinheiten (Alt- und Neubauten) bereitstehen würden. Daraus ergab sich eine zu erwartende Einwohnerzahl von ca. 650 Personen.
 

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss
  
Satzungsbeschluss

29.07.1966
 
Auslegungs-
beschluss

31.03.1966
 
Inkrafttreten

20.01.1967
 
Öffentl.
Auslegung

 

10.05. -
10.06.1966
   

 

Satzungsplan

Begründung zum Satzungsbeschluss

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
 

Ihre Ansprechperson

Herr U. Höhl

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