Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II
Der Rat der Stadt Ennepetal hat in seiner Sitzung am 16.08.1979 beschlossen, den Sanierungsbebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" zu teilen.
Es entstanden die Bebauungspläne
- Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil I
(Der Plan hat zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt)
- Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II
Der Rat der Stadt Ennepetal wollte mit dem Teilungsbeschluss sicherstellen, dass das Stadtzentrum der Stadt Ennepetal schnellstmöglich durch Bebauungspläne planungsrechtlich abgesichert wird, um so die Rechtsgrundlage für die im Stadtkern von Ennepetal nach dem Städtebauförderungsgesetz eingeleitete Sanierungsmaßnahme zu schaffen. Der "Teilungsbeschluss" für den Sanierungsbebauungsplan führte in dem vorgenannten Sinne (Beschleunigung des Verfahrens für Teilbereiche) zum Erfolg und schaffte die Voraussetzungen dafür, dass der Teil I des Bebauungsplanes Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" ohne weitere Verzögerung der Rechtskraft ausgeführt werden konnte.Für den Teil II des Bebauungsplanes Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" bedurfte es jedoch einer erneuten öffentlichen Auslegung, weil sich die Absichten der Stadt Ennepetal im Hinblick auf die städtebaulichen Festsetzungen des Standortes für
- das Kaufhaus
- den zentralen Omnibusbahnhof
- das Postbetriebsgebäude
- die Fußgängerzone
geändert hatten und im Zuge der vorausgegangenen öffentlichen Auslegung des Gesamtplanes Bedenken und Anregungen vorgetragen wurden, die Berücksichtigung finden sollten.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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Teilungs- beschluss | 16.08.1979 | Satzungsbeschluss | 18.12.1980 | ||
Auslegungs- beschluss | 24.01.1980 | Inkrafttreten | 09.06.1981 | ||
Öffentl. Auslegung |
| 31.03. - 05.05.1980 |
Begründung zum Satzungsbeschluss
Rechtliche Hinweise:
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